Interessante und nützliche News:
- Der Basiszinssatz für Verzugszinsen beträgt seit dem 01. Januar 2012 0,12 % (vorher 0,37 %). Damit beträgt der Verzugszinssatz gem. § 288 BGB bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern 5,12 % und bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern 8,12 %.
- Zum 01.07.2011 wurden vom Gesetzgeber die Pfändungsgrenzen angehoben. Damit ist für einen alleinstehenden Schuldner ein Betrag in Höhe von 1.028,87 € pfändungsfrei. Bestehen Unterhalts-verpflichtungen des Schuldners erhöht sich dieser Betrag.
- Nicht mehr ganz neu aber trotzdem interessant: Zum 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleisungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Damit wurden die Befugnisse für Inkassounternehmen unter anderem dahingehend erweitert, dass diese für ihre Auftraggeber nunmehr gerichtliche Mahnverfahren und gerichtliche Zwangsvollstreckungs-verfahren betreiben dürfen, was vorher nur dem Gläubiger selbst oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt erlaubt war.
- Derzeit ist wieder ein Kurz-Seminar zum Thema "Forderungsmanagement" in Vorbereitung. Behandelt werden u.a. die Themen ordnungsgemäße Rechnungslegung, richtig mahnen, Verzugsvoraussetzungen und Verjährung.Falls Ihrerseits Interesse an einer Teilnahme besteht, melden Sie sich bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail bei uns.